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Freut sich auf mehr Pflegende Angehörige im Spitex-Team: Patricia Fuhrer, Geschäftsleiterin der Spitex oberes Worblental. Bild: AW

Spitex oberes Worblental: Anerkennung für die Pflegearbeit von Angehörigen

Der Bedarf an Pflege wird künftig nicht kleiner, das ist unbestritten. Unbestritten ist auch, dass Angehörige, die Pflegeleistungen erbringen, einen grossen Beitrag leisten. Künftig sollen Pflegende Angehörige in Worb, Vechigen und Stettlen ihre Grundpflegeleistungen vermehrt über die Spitex abrechnen.

Bereits seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit für Angehörige in einer Pflegesituation, sich unter gewissen Voraussetzungen bei einer Spitex-Organisation anstellen zu lassen, um so von ihnen geleistete Stunden in der Grundpflege abrechnen zu lassen. Die Spitex oberes Worblental, mit dem Einzugsgebiet Worb, Vechigen und Stettlen, will dieses Angebot Pflegenden Angehörigen künftig vermehrt und gezielt zur Verfügung stellen. 

Patricia Fuhrer, die Geschäftsleiterin der Spitex oberes Worblental, und Andreas Bircher, seit vier Jahren ehrenamtlich als Präsident der Spitex oberes Worblental tätig, führen aus, wie sich dieses Angebot gestaltet.

Für wen ist das Angebot, sich bei der Spitex anstellen zu lassen gedacht?
Patricia Fuhrer: Unter Pflegenden Angehörigen verstehen wir Personen, die ihre Familienmitglieder oder Menschen aus ihrem engeren Umfeld pflegen. Der Sinn einer Anstellung muss individuell geprüft werden. Dass die Arbeit entlöhnt wird, soll die für die Schweiz immens wichtige Unterstützung Pflegender Angehöriger sichtbar machen und wertschätzen.

Welche Voraussetzung braucht es für diese Form der Anstellung?
Alle Situationen müssen geprüft werden. Dazu gibt es ein Erstgespräch mit den Interessierten sowie eine Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson aus unserem Betrieb. Die Pflegenden Angehörigen erhalten einen Arbeitsvertrag, welcher sich nur auf diese eine Pflegesituation beschränkt.

Welche Leistungen werden in diesem Modell abgerechnet?
Pflegende Angehörige können allgemeine Grundpflegetätigkeiten gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV erbringen. Dies sind beispielsweise das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, die Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, die Unterstützung beim Essen und Trinken etc. Das Pflegesetting wird bei der Abklärung zusammen mit den Pflegenden Angehörigen festgelegt und beim Krankenversicherer entsprechend beantragt. Diese Leistungen betreffen wohlgemerkt «nur» die Pflegetätigkeiten im engeren Sinn. Alle Betreuungstätigkeiten sind in der Schweiz leider nicht über Krankenversicherer abrechenbar.

Wie wird abgerechnet?
Pflegende Angehörige müssen an allen Tagen, an denen sie für die Spitex arbeiten, einen Zeitrapport inklusive einer Beschreibung der Tätigkeiten bei uns einreichen, welche sie ausführen. Dies benötigen wir für die Abrechnung mit den Krankenversicherern. Die Verantwortung für die Fallführung liegt vertragsgemäss bei der Spitex.

Für viele Angehörige ist es sicher selbstverständlich pflegebedürftige Familienangehörige zu pflegen. Sich bei der Spitex anstellen zu lassen, dürfte einigen seltsam vorkommen. Was spricht Ihrer Meinung nach für dieses Angebot?
Sich für die Pflege von Angehörigen anstellen und bezahlen zu lassen, kann auf der psychologischen Ebene im Verhältnis der pflegenden zur gepflegten Person tatsächlich etwas verändern, muss aber nicht. Mit einer Anstellung wird das Selbstverständliche sichtbar. Die ausserordentlichen Leistungen von Pflegenden Angehörigen verdienen es, sichtbar gemacht und honoriert zu werden. Viele Pflegenden Angehörigen mussten und müssen oftmals ihr normales Arbeitspensum reduzieren, um ihre Liebsten zu pflegen. Dies bringt finanzielle Einbussen mit sich, was sich auch bei den Renten später bemerkbar macht.

Gibt es bereits Erfahrungen mit Angehörigen in Worb, die dieses Angebot nutzen?
Wir hatten bereits Anstellungen von Pflegenden Angehörigen, dies liegt jedoch bereits wieder eine Weile zurück. Die von der Spitex angestellten Angehörigen hatten alle einen Pflegehintergrund. Es wäre schön, wenn wir wieder mehr Pflegende Angehörige bei uns begrüssen könnten.

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist allseits bekannt, dient dieses Angebot dazu, dem etwas Abhilfe zu schaffen?
Nein, das sehe ich nicht so. Auch wenn der Pflegebedarf künftig noch steigen dürfte, wirken Pflegende Angehörige ergänzend zu den Mitarbeitenden in der Pflege. Meist pflegen diese so lange, bis es nicht mehr geht, und dann kommt die Spitex oder ein Pflegeheim zum Zug.

Bei einigen könnte der Gedanke aufkommen, dass Pflegeleistungen so an die Angehörigen outgesourct werden. Wie sehen Sie das?
Diese Pflegeleistungen werden durch die Pflegenden Angehörigen eh bereits erbracht, bisher einfach ohne eine finanzielle Abgeltung. Bei der Bedarfsabklärung wird genau eruiert, welche Leistungen bereits erbracht wurden und welche tatsächlich abgeltungsberechtigt sind.

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen, für nächstes Jahr wird schon wieder eine Erhöhung der Krankenkassenprämien angekündigt. Welche Auswirkungen könnte das Angebot für Pflegende Angehörige auf die Kosten haben?
Andreas Bircher: Es ist in der Tat so, dass Leistungen, die bisher gratis und franko von Pflegenden Angehörigen erbracht wurden, nun neu über Krankenversicherer abgerechnet werden. Dies kann zu einer Erhöhung der Krankheitskosten in der Schweiz führen. Allerdings dürfte der Anteil der von Pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen fast vernachlässigbar klein sein. Der Gesundheitsmarkt beziffert sich schweizweit auf gut 70 Milliarden Franken jährlich, davon entfallen lediglich etwa drei Prozent auf Spitex-Leistungen; davon wiederum dürfte der Anteil der von Pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen, die tatsächlich abgegolten werden, nur einen kleinen Bruchteil ausmachen.
Ohne die immense Arbeit der Pflegenden Angehörigen wird in Zukunft der Pflegebedarf nicht zu decken sein. Dass ein bescheidener Teil dieser Arbeit zugunsten von Pflegenden Angehörigen abgegolten wird, hat auf die Krankheitskosten einen vernachlässigbaren Einfluss. Um die Krankenkassenprämien nicht stetig steigen zu lassen, wären viel wirksamere Hebel einzusetzen, die mit den Pflegenden Angehörigen nichts zu tun haben. Dies allerdings ist eine Frage des politischen Willens. Interview: AW

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Andreas Bircher. Bild: zvg
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