Fussgängerstreifen in 30er-Zone an der Bahnhofstrasse in Worb

Nach der Fertigstellung der Umfahrung und der Einrichtung einer Tempo-30-Zone an der Bahnhofstrasse hat sich rasch gezeigt, dass die Vortrittsregeln nicht allen klar sind. Bei Tempo 30 hat der fahrende Verkehr gegenüber dem Fussgänger Vortritt, bei Tempo 20 ist es gerade umgekehrt. 

Nun haben wir aber an der Bahnhofstrasse ein Schulhaus mit Unterstufe und Kindergarten, d.h. die Kinder sind noch sehr jung. Viele Autofahrer sind sich dessen bewusst und halten an, wenn Kleinkinder bei Schulbeginn oder Schulschluss die Strasse überqueren möchten. Es gibt aber auch Verkehrsteilnehmer, die dies nicht tun. Das verunsichert viele Fussgänger und es muss unbedingt Klarheit geschaffen werden.

Die Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen sagt in Abs. 2 Art. 4 aus, dass in solchen Zonen Fussgängerstreifen angebracht werden dürfen, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.

Im November 2020 haben besorgte Eltern einen Bürgerbrief mit dem Wunsch nach Fussgängerstreifen an der Bahnhofstrasse zuhanden der Gemeinde eingereicht und im Februar 2021 eine abschlägige Antwort erhalten.

Es ist nicht einzusehen, warum in diesem kritischen Bereich keine Fussgängerstreifen angebracht werden sollten. Die Argumentation, dass die Freiheit für Fussgänger ein lebendiges und attraktives Worber-Zentrum fördern soll, ist nicht nachvollziehbar.

Es würde der Gemeinde gut anstehen, wenn sie die Sorgen der Verkehrsteilnehmenden ernst nehmen würde. Auch der Kanton kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen, da das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in seiner Verordnung das Anbringen von Fussgängerstreifen in solchen Zonen wie in Worb klar erlaubt.

Heidi Howald Lichtenberger,
Vizepräsidentin SVP Worb,
Mitglied Finanzkommission 
und Umweltkommission

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