ZENTRUM ALTER: Pflegende Angehörige

Betreuungsgutschriften der AHV/IV
Betreuen Sie pflegebedürftige Verwandte und sind selbst noch nicht im AHV-Alter? Dann können Sie bei der AHV-Zweigstelle Betreuungsgutschriften geltend machen. Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern den anspruchsberechtigten versicherten Personen bei der Berechnung ihrer Rente angerechnet. 

Anspruch auf die Anrechnung einer Betreuungsgutschrift haben versicherte Personen, die Verwandte pflegen, welche eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV, der Unfall- oder Militärversicherung beziehen. Als Verwandte gelten Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie Lebenspartner. Zudem muss die pflegebedürftige Person von der betreuenden Person leicht erreicht werden können, nicht mehr als 30 km von dieser wohnen. Der Anspruch ist jährlich bei der AHV-Zweigstelle geltend zu machen. 

Anstellung durch die Spitex
Wussten Sie, dass auch die Möglichkeit besteht sich über die Spitex als Pflegende Angehörige oder Pflegender Angehöriger anstellen zu lassen? Erlangen Sie fachliche Sicherheit, erhalten Sie Wertschätzung und werden Sie für Ihre Leistungen bezahlt, mitsamt Sozialversicherung. Melden Sie sich direkt bei der Spitex oberes Worblental an: Tel. 031 839 92 92.  

Haben Sie weitere Fragen zum Thema pflegende Angehörige? 
Zögern Sie nicht und rufen uns an: Zentrum Alter Worb, Fachstelle für Altersfragen: Tel. 031 839 02 48 / Anika Aeschbacher

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