ZENTRUM ALTER: Vorsorgeauftrag

Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht für den Fall, dass sie urteilsunfähig werden? Dies kann als Folge einer Erkrankung oder nach einem Unfall geschehen. 

Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, macht in jedem Alter Sinn. Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Sie können für jeden Bereich eine eigene Vertretungsperson bestimmen oder für alle Bereiche eine einzige Person beauftragen. Das Wichtigste ist, dass Sie dieser einsetzenden Person absolut vertrauen und sie auch bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Möglich ist auch, eine juristische Person (Bsp. Bank, Notar) einzusetzen. Zentral ist, mit den eingesetzten Personen persönliche Gespräche zu führen und ihnen mitzuteilen, was im Falle einer Urteilsunfähigkeit für sie wesentlich ist. Ein Vorsorgeauftrag erhält erst Gültigkeit, wenn eine Urteilsunfähigkeit von einem Arzt attestiert wurde und der Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde validiert werden konnte. 

Sie können Ihren Vorsorgeauftrag vollständig von Hand schreiben und ihn mit Datum und Unterschrift versehen. Sie können den Vorsorgeauftrag aber auch gemeinsam mit einem Notar erstellen und ihn beurkunden lassen. Wichtig ist, dass ihre Angehörigen Bescheid wissen, wo das Original zu finden ist. Gegen eine Gebühr von Fr. 75.–. können Sie dem Zivilstandsamt den Hinterlegungsort melden, dieses trägt ihn in eine zentrale Datenbank ein. Ausführliche Informationen zum Vorsorgeauftrag erhalten Sie bei der Pro Senectute Konolfingen, Tel. 031 790 00 10. 

Bei Fragen wenden Sie sich ans Zentrum Alter Worb, 
Anika Aeschbacher. Tel. 031 839 02 48

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