Liebe Worberinnen und Worber

Inmitten der Schulferien lesen Sie die Worber Post hoffentlich mit etwas mehr Ruhe als sonst. Die langen Sommertage laden zum Verweilen ein; sei es rund um das Baugetümmel in Rüfenacht, an den Waldrändern unserer Ruheoasen wie Vielbringen, Ried, Richigen, Bangerten, u. a. oder aber im vieldiskutierten Wislepark (siehe «Wie weiter mit dem Wislepark?»).

Hier könnte ich nun eigentlich schliessen; dann wären wir aber nicht beim Politforum: Es lohnt sich, den Blick über unsere Gemeindegrenzen hinauszurichten: Während lokal an Sanierungsprojekten und Finanzierungsdebatten gearbeitet wird, stehen nationale Weichenstellungen an. Dazu gehört auch die Steuerpolitik unserer Ehepaare: Konkret geht es mir heute um den Gegenvorschlag zur Individualbesteuerung. Eine Vorlage, die auf den ersten Blick nach Fortschritt klingt – doch die Sache hat ihre Tücken.

Falls Sie jetzt eine Fundamentalkritik der Individualbesteuerung erwarten, kann ich Sie beruhigen: Die nationale Mitte hat zwar gemeinsam mit SVP, EVP und EDU das Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag ergriffen – nicht aber etwa gegen die Idee an sich. Auch ich sehe darin Vorteile, etwa für eine flexible Familienplanung oder eine hohe Beschäftigungsrate, gerade z.B. in Pflege- oder MINT-Berufen. Dennoch: Für mich überwiegen die Argumente für das Referendum klar: Dieser Gegenvorschlag schafft mehr neue Probleme, als er bestehende löst: Er bevorzugt kombinierte, gleichmässig (hohe) Einkommen, während Familienmodelle mit einer Hauptverdienenden oder mit viel Betreuungsarbeit durch einen Partner zu Hause ins Hintertreffen geraten.

Konservatives Totschlagargument? Mitnichten! Ich finde es schlicht brandgefährlich, dass offenbar komplett vergessen geht, dass Gesetze durchaus gesellschaftliche Zielvorstellungen unterstützen dürfen; dabei aber die Lebensrealität von so vielen Familien einfach nicht über den Haufen geworfen werden darf! Nach wie vor sind 67,5 %* der Paarhaushalte mit Kindern unter 4 Jahren so organisiert, dass ein Elternteil deutlich stärker erwerbstätig ist als der andere.

Ziel muss also eine Steuerberechnung sein, die Erwerbs- und Betreuungsarbeit gleichermassen berücksichtigt und die tiefere Variante besteuert. So entlasten wir gezielt den Mittelstand und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mehr dazu finden Sie auf steuer-schwindel-nein.ch – Zeit, die Heiratsstrafe ein für alle Mal abzuschaffen!

Wie immer danke ich für Ihre Rückmeldungen (worb.die-mitte.ch). Nur im Austausch über Partei- und Meinungsgrenzen hinweg kommen wir weiter. Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten einen wunderbaren Sommer.

* 45,6 %: 1 Teilzeit, 1 Vollzeit; 21,9 %: 1 nicht erwerbstätig, 1 Vollzeit; 26 %: beide Voll- oder Teilzeit. Quelle: BFS – Erhebung zu Familien und Generationen, 2024.

Yvo Hofer,
Mitglied Baukommission

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