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Aktive und nachhaltige Boden- und Wohnbaupolitik: 10 Mio. Franken Rahmenkredit

Der Grosse Gemeinderat hat einem Rahmenkredit von 10 Mio. Franken für den Erwerb von Grundstücken und Liegenschaften zugestimmt. Damit erhält der Gemeinderat die Möglichkeit, in der Boden- und Wohnbaupolitik eine aktive Rolle einzunehmen. Für die Umsetzung bedarf es einer Verfassungsänderung, welche – wie auch der Rahmenkredit – vom Stimmvolk genehmigt werden muss.

Ende 2019 hat der Grosse Gemeinderat die Motion «Aktive und nachhaltige Boden- und Wohnbaupolitik» der Fraktion SP plus Grüne als erheblich erklärt. In der Folge hat sich eine nicht ständige Kommission mit der Erarbeitung eines Reglements befasst. Gemäss Markus Lädrach, Gemeinderat Departement Finanzen, hat man sich schnell auf die Inhalte für eine Strategie geeinigt. Nach der zeitaufwändigen Erarbeitung des Reglementsentwurfs folgte die Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Dieses erteilte dem Vorhaben eine Abfuhr mit der Begründung, dass das Reglement nicht tauglich sei, da es nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Die Inhalte würden in eine Verordnung oder ein Pflichtenheft gehören. Gemäss Markus Lädrach stand man kurzzeitig vor einem Scherbenhaufen. Mit Hilfe der externen Beratung durch Jurist Daniel Arn von der Kanzlei Recht & Governance fand man aber schnell eine einfache und geeignete Lösung: Ein Rahmenkredit für den Erwerb von Liegenschaften im Finanzvermögen. Dazu ist allerdings die Änderung eines Verfassungsartikels nötig, weshalb das Vorhaben vom Stimmvolk genehmigt werden muss.

Handlungsspielraum
Mit dem Rahmenkredit von 10 Mio. Franken erhält der Gemeinderat die Möglichkeit, Grundstücke und Liegenschaften, welche für die Weiterentwicklung der Gemeinde attraktiv sind, zu erwerben. Es ist vorgesehen, den Rahmenkredit ausserhalb der Schuldengrenze von 40 Mio. Franken zu verwalten, weil die Gemeinde mit dem Kauf von Liegenschaften einen Gegenwert erhält, welcher auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt wird. Hätte es diese Möglichkeit in der Vergangenheit schon gegeben, hätte man zum Beispiel für das Areal der Sternenmatte ein Angebot unterbreiten können, um die Entwicklung selbst zu steuern. Im Parlament stösst das Anliegen auf eine breite Zustimmung. Man ist sich im Grossen und Ganzen einig, dass eine aktive und nachhaltige Bodenpolitik für die Weiterentwicklung der Gemeinde zentral ist und dass der Gemeinderat den entsprechenden Spielraum benötigt, um im Bedarfsfall rasch zu handeln. Einzig die SVP stellt sich gegen das Anliegen. Hans Ulrich Steinmann: «Bodenspekulationen ge­hören nicht zu den Aufgaben einer Gemeinde und sollen dem freien Markt überlassen werden.» Gegen die Behauptung der Bodenspekulation wehrt sich Markus Lädrach vehement: «Wir wollen Grund erwerben, um die Gemeinde zu entwickeln. Diesen Grund wollen wir behalten und im Baurecht eine Entwicklung ermöglichen. Spekulation ist etwas ganz anderes. Dann würden wir kaufen und  mit Gewinn wieder verkaufen.» Die Vorlage wurde mit 26 Ja-Stimmen gegenüber 7 Nein-Stimmen der SVP-Fraktion genehmigt. Am 13. Februar 2022 wird nun das Worber Stimmvolk über die Verfassungsänderung und den Rahmenkredit von 10 Mio. Franken für eine Laufzeit von 10 Jahren abstimmen. CK

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