Fahrverbot Stationsstrasse: Entscheid beim Verwaltungsgericht

Nachdem der Regierungsstatthalter die Beschwerde gegen das Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf der Stationsstrasse abgewiesen hat, liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht. Dort sind mehrere Beschwerden gegen den Entscheid eingegangen.

Das geplante Fahrverbot auf der Stationsstrasse verzögert sich weiter. Weil die Beschwerdeführenden den Entscheid des Regierungsstatthalters ans Verwaltungsgericht weitergezogen haben, ist die Massnahme nicht rechtskräftig und kann nicht umgesetzt werden. Alle involvierten Parteien, sprich die Gemeinde als Gegenpartei sowie das Regierungsstatthalteramt als Vorinstanz, haben bis anfangs Oktober Zeit für eine Stellungnahme zuhanden des Verwaltungsgerichts. Dieses startet anschliessend mit der Abklärung des Sachverhalts. Bis es in diesem schriftlichen Verfahren zu einem Urteil kommt, wird es voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. CK

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