Neue Regeln für E-Bikes

Am 1. Juli treten neue Regeln für Velos, Mofas und vor allem für E-Bikes in Kraft. Neu ist ein E-Bike eigentlich grundsätzlich einem Velo gleichgestellt, unabhängig ob es ein sogenannt schnelles E-Bike (eines mit der gelben Nummer) oder ein langsames E-Bike (Leichtmotor-Fahrrad) ist. Verbote für Mofas gelten aber weiterhin für die schnellen E-Bikes.

Es ist gut, dass sich die Verkehrsregeln der Zeit anpassen und die Schweiz versucht es grundsätzlich pragmatisch zu lösen und möglichst nichts zu verbieten, sondern höchstens zu lenken. Die aktuelle Verkehrsregelanpassung versucht möglichst allen neuen Arten von Fahrzeugen (also auch Lastenrädern, Elektro-Trottis und den E-Rollern) gerecht zu werden. Dabei gibt es nun leider eine riesen Zahl von Vorschriften und Kombinationen. Das Astra hat dazu eine hübsche Übersicht gemacht. (https://tinyurl.com/24n9fn4y

Leider gibt es nun bei Strassen mit einer «alten» Signalisation unschöne Situationen, dass die schnellen E-Bikes z.B. nicht mehr durch den Kirchweg fahren dürfen, wenn sie vom Bahnhof herkommen, wenn sie aber von der Bernstrasse herkommen, dann dürfen sie den Kirchweg hinter dem Coop hinauffahren. Mit der Zeit werden diese Signalisationen sicherlich angepasst. Dies ist wichtig, damit sich die Verkehrsteilnehmer auch an die Vorgaben halten (können). Ansonsten haben wir die Situation, dass wir immer mehr Vorschriften haben und diese immer weniger eingehalten werden. 

Zwei Beispiele: Das Fahren auf dem Trottoir ist für Kinder bis 12 Jahren erlaubt oder dann, wenn es mit einem Schild für Velos (neu auch für alle E-Bikes) gestattet ist. Dabei ist aber immer daran zu denken, dass das Velo nur Gast auf dem Trottoir ist und der Fussgänger immer Vortritt hat. Wird dies nicht eingehalten, dann gibt es immer mehr Konflikte zwischen Velofahrern und Fussgängern, was völlig unnötig ist. 

Das andere, die E-Trottis sind den Velos gleichgestellt, das heisst, sie fahren auf der Stras­se (oder dem Veloweg). Ebenso sind diese für Kinder unter 14 Jahren verboten, bis 16 Jahre wird ein Töffliausweis für das Führen benötigt und erst ab dann dürfen sie von allen genutzt werden. 

Werden die eigentlich einfachen Regeln nicht eingehalten, dann führt dies nur zu pauschalen Anschuldigungen, und wohl künftig zu noch mehr Verboten und Vorgaben. Ich selber will dies auf jeden Fall nicht, denn ich finde die pragmatische Haltung mit den neuen Fahrzeugkategorien in der Schweiz toll. Dies wird aber nur funktionieren, wenn möglichst viele sich auch an die weitgehend vernünftigen Vorgaben halten. Somit wünsche ich als regelmässiger E-Bike-Pendler, allen einen schönen Sommer und die eine oder andere Fahrt auf einem Zweirad.

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Titus Moser,
Vorstand EVP Worb

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