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Parkanlage und Friedhof. Mit der Neufassung des Friedhofreglements sollen weiterhin verschiedene Bestattungspraktiken berücksichtigt werden. Bild: AW

Reglements-Änderungen: Tauziehen

An der letzten Parlamentssitzung des Jahres ging es noch einmal hoch zu und her. Für Diskussionsstoff sorgten die Neufassung des Bestattungs- und Friedhofsreglements sowie die Änderung des Reglements über die Benützung öffentlicher Parkplätze, die zur Genehmigung standen. Wann die Reglemente in Kraft treten steht noch nicht fest.

Auch vermeintlich trockene Materie wie ein Reglement kann für erhöhten Redebedarf sorgen. Ist ein Reglement erst in Kraft, muss es sich in der Praxis bewähren und von Zeit zu Zeit sind Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten notwendig. So beim Bestattungs- und Friedhofsreglement, das seit 2011 in Kraft ist. Die Änderungen wurden einerseits auf Anregung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) aufgenommen, andererseits resultieren sie aus der Zusammenarbeit mit den Kirchen, Bestattern und der Friedhofsgärtnerin. Das Reglement soll gewährleisten, dass alle Verstorbenen auf dem Friedhof bestattet werden können, und es regelt die Gebühren sowie die Handhabung, wenn Angehörige sich nicht in der Lage sehen, die Bestattungskosten zu übernehmen. Während bei christlich geprägten Bestattungen Einäscherungen mittlerweile vorherrschend sind, stellte sich die Frage, wie den Bestattungsriten anderer religiösen Gemeinschaften wie dem Judentum und Islam Rechnung getragen wird, wo Erdbestattungen vorgesehen sind und die Gräber nicht aufgehoben werden dürfen. Für den Änderungsantrag der Fraktion SP + Grüne, der Bestattungsriten nichtchristlicher Gemeinschaften durch eine Erweiterung des Reglements ermöglichen soll, fand sich jedoch keine Mehrheit. Wie Gemeinderat Urs Gerber (Grüne), Vorsteher des Departements Sicherheit, ausführte, sind in Worb muslimische Grabstätten vorgesehen, doch seien bisher keine Anfragen eingegangen. «Wir wollen weiterhin verschiedene Bestattungsarten überprüfen. Doch nach meinem Dafürhalten braucht es den neuen Absatz nicht, er könnte Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können.» Das Reglement wurde einstimmig angenommen.

Disput um Parkgebühren
Für wesentlich mehr Diskussionsstoff sorgte die Änderung des Reglements über die Benützung öffentlicher Parkplätze. Wie schon letzten Sommer in der Worber Post (WoPo 06/24) berichtet wurde, herrscht in Worb bei der Bewirtschaftung der Parkplätze Wildwuchs. Mit dem neuen Reglement sollen die Tarife und Gratisparkzeiten harmonisiert, die Ungleichbehandlung von Parkplatznutzenden tagsüber und abends aufgehoben werden. Auf öffentlichem Grund sollen für alle dieselben Regeln gelten. Künftig soll nur noch eine Stunde gratis parkiert werden können, statt wie bisher 2, die Gebühren werden auch nachts und sonntags erhoben und es soll ein einheitlicher Tarif von einem Franken pro Stunde gelten. Klingt an und für sich gerecht. Nicht für Sporttreibende oder ehrenamtlich Tätige, die abends mit dem Auto unterwegs sind, zumindest aus Sicht der bürgerlichen Parteien. So stellte die FDP den Antrag das Reglement mit dem Zusatz zu erweitern von 19 bis 23 Uhr auf die Parkgebühren zu verzichten. Die EVP forderte gar, dass an Sonntagen durchgängig gratis parkiert werden soll. Forderungen, die bei den übrigen Parteien auf wenig Gegenliebe gestossen sind, da taxfreie Zeitfenster abends wiederum jene schlechter stellen würden, die tagsüber ihren Hobbys nachgehen oder Freiwilligenarbeit leisten. Nach teilweise heftigen Disputen, 2 Sitzungspausen und einem Antrag für eine zweite Lesung des Geschäfts, der abgelehnt wurde,  konnte schliesslich doch über das Reglement abgestimmt werden. Mit 30 Ja-Stimmen wurde das Parkreglement genehmigt. AW

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