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Zum Projekt «Überbauung Sternenmatt» muss von dessen Bauherrschaft ein gesetzlich vorgeschriebener Spielplatz erstellt werden. Die Fläche hat laut Bauverordnung wenigstens 15 Prozent der Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen zu entsprechen.
Beim geplanten Projekt mit ca. 7000 m2 Wohnfläche ergibt sich eine Spielplatzgrösse von über 1000 m2. Hinzu kommt laut Bauverordnung Art. 46 ab 40 Familienwohnungen eine weitere Spielfläche von 600 m2.
Mit der Namensgebung «neuer Gemeindespielplatz» wirbt die Bauherrschaft für ihr Projekt. Zugleich will sie der Gemeinde den Unterhalt für den Spielplatz zuschieben. Das wird mit den Jahren ganz schön ins Geld gehen. Leute, schaut doch, woher der Wind weht!
In der Bauverordnung Art. 44 steht: «Die Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze sollen an möglichst sonnigen Arealstellen angelegt werden», und in der Empfehlung für Kinderspielplätze des Raumplanungsamts: «Nordwest-, nord- und nordostorientierte Aussenbereiche eignen sich in der Regel schlecht für das Spielen und Verweilen im Freien.»
Der geplante Spielplatz ist nach Norden ausgerichtet und im Winterhalbjahr ganztags vorwiegend im Schatten der hohen Häuser.
Dass dieser Gemeindespielplatz attraktiv sein wird und zum Spielen und Verweilen einzuladen vermag, darf bezweifelt werden.

Bernhard Keller, Worb

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