Ja zur Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb

Im emotional geführten Abstimmungskampf rund um die Umzonung der Sternenmatt geht bisweilen fast vergessen, dass wir am 3. März auf Gemeindeebene noch über eine zweite Vorlage abstimmen: Die Verfassung der Einwohnergemeinde Worb soll in mehreren Punkten abgeändert werden. In den vergangenen Monaten sind im Rahmen einer nicht ständigen Kommission (bestehend aus dem Gemeinderat und Vertretern aller Parteien) Änderungsvorschläge erarbeitet worden.

Das Thema mag etwas trocken klingen; einige Änderungen sind denn auch bloss redaktioneller Natur – so soll etwa die Gemeindeverfassung in «Gemeindeordnung» umbenannt werden oder der Grosse Gemeinderat in «Parlament». Daneben sollen verschiedene Bestimmungen mit dem übergeordneten Recht in Einklang gebracht werden. Das erhöht die Rechtssicherheit.

Die wohl grösste Änderung ist die geplante Einführung einer Amtszeitbeschränkung von vier Legislaturen für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium. Die SP Worb begrüsst diese Beschränkung. Nach spätestens 16 Jahren ist es an der Zeit, neuen Exekutivmitgliedern Platz zu machen. Das sorgt für frischen Wind in der Regierung.

Ohne auf alle geplanten Änderungen einzugehen, stellen die vorgeschlagenen Anpassungen eine sanfte Modernisierung der Gemeindeverfassung dar. Diese soll dadurch zeitgemässer und leichter verständlich werden. Die SP Worb unterstützt diese Anliegen und empfiehlt Ihnen deshalb, die Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb anzunehmen.

Für die Abstimmung am  03.03. empfiehlt die SP Worb:
JA zur 13. AHV-Rente
NEIN zum Rentenalter 67
JA zur «Einführung dringliche Gesetzgebung»
JA zur Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb
JA zur Anpassung Nutzungsplanung «Zone mit Planungspflicht K10, Sternenmatt, Worb»

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Adrian Hodler,
Mitglied GGR,
SP Worb Präsidium

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