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Vertretungssystem GGR: Stellvertretungssystem soll eingeführt werden

Den Sitz leer lassen oder zurücktreten? Das ist die Frage, der sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei einer längeren Abwesenheit stellen müssen. Am 13. Mai hat sich der Grosse Gemeinderat (GGR) mit der Einführung eines Stellvertretungssystems im Parlament befasst. Eine Mehrheit des Parlaments sieht in einer solchen Regelung einen Vorteil, denn dadurch könnte es attraktiver werden, sich politisch zu engagieren.

Sei es durch einen längeren Auslandsaufenthalt, anderweitige berufliche Veränderungen, Mutterschaft, den Militärdienst oder Krankheit, die Lebensumstände sind nicht immer einfach mit dem Engagement in einem politischen Milizsystem unter einen Hut zu bringen. Bleibt ein Sitz während einem längeren Zeitraum leer, können den Fraktionen bei Parlamentsabstimmungen Stimmen verloren gehen. 

Wie Paula Günther an der vergangenen Sitzung des Grossen Gemeinderates darlegte, sei es gerade für junge, politisch interessierte Menschen eine Herausforderung, die vier Jahre dauernde Amtszeit im Worber Parlament zu planen. Aus diesem Grund hat die FDP und die SP + Grüne Fraktion in einer überparteilichen Motion den Antrag gestellt die Geschäftsordnung des Grossen Gemeinrates mit einer Stellvertretungsregelung zu ergänzen. Wie Elena Lanfranconi (FDP) in ihrem Votum unterstrich, könnte eine solche Regelung auch dazu dienen, dass sich mehr Leute angesprochen fühlen, für ein politisches Amt zu kandidieren. 

Stellvertretungslösungen in Gemeindeparlamenten sind im Kanton Bern noch nicht weit verbreitet, nur Moutier im bernischen Jura hat eine solche Regelung. Wie der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zur Motion festhält, hat sich die nicht ständige Kommission auch mit dem Thema befasst, eine Mehrheit dieser Kommission vertritt die Haltung Stellvertretungen im GGR nicht zuzulassen. Weiter wird in der Stellungnahme aufgeführt, dass die Einführung eines Stellvertretungssystems einer Änderung der Gemeindeordnung bedürfe, die wiederum dem Stimmvolk vorgelegt werden müsse. Zur Erinnerung, die Worber Stimmbevölkerung hat am 3. März 2024 die neue Gemeindeordnung angenommen. Mehrere Stimmen aus dem Parlament haben sich ebenfalls gegen die Einführung dieses Systems ausgesprochen, da es im 40-köpfigen Worber Parlament nur wenige Mitglieder gäbe, die darauf angewiesen wären. Ebenfalls seien die Sitzungstermine lange im Voraus bekannt, dies könne also organisiert werden. Das Argument, das mehrmals vorgebracht wurde, Parlamentarierinnen im Mutterschutz würden ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung verlieren, wenn sie an einer Parlaments- oder Kommissionssitzung teilnehmen, konnte noch während der laufenden Debatte von Titus Moser (EVP) entkräftet werden. Ab 1. Juli 2024 verlieren frischgebackene Mütter, die ihren politischen Verpflichtungen auf Bundes- und kommunaler Ebene nachgehen, ihre Ansprüche nicht mehr. Trotz diverser Gegenstimmen hat eine Mehrheit des Grossen Gemeinderates für den Antrag gestimmt. Nun muss die erforderliche Änderung in der Gemeindeordnung vorbereitet und dem Parlament vorgelegt werden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Entscheid an der Urne erst 2025 stattfinden kann. Davor muss aber noch geklärt werden, wie das Vertretungssystem gestaltet wird. Die offenen Fragen sind, ob jedem Ratsmitglied eine Stellvertreterin oder jeder Fraktion eine gewisse Anzahl an in Frage kommenden Personen zugeteilt wird. Ebenso steht noch nicht fest, ob der Stellvertreter bei jeder Absenz zum Zug kommt oder nur bei längeren Abwesenheiten. Auch noch offen ist, was geschieht mit den Stellvertretenden, wenn das ordentliche Ratsmitglied nach längerer Abwesenheit wieder zurückkehrt. AW

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