Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerde gegen das Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf der Stationsstrasse abgewiesen. Der Worber Gemeinderat will mit der Massnahme den Pendlerverkehr nach Worb SBB unterbinden. Ob die rund 300 Beschwerdeführenden aus Trimstein den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen, ist in Abklärung.
«Die Zufahrt zum Bahnhof Worb SBB erfolgt zukünftig ausschliesslich über die Rubigenstrasse», heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsstatthalters Christoph Lerch zum Teilfahrverbot auf der Stationsstrasse. Mit der Massnahme soll die Strasse vom Durchgangs- und Pendlerverkehr entlastet werden. Die Benutzung der Strasse mit Fahrrädern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen so-
wie für den Linienverkehr und für Zubringer bleibt zulässig. Weiter informiert die Medienmitteilung, dass der Regierungsstatthalter einen Augenschein vor Ort durchführte und die angefochtene Verkehrsmassnahme als recht- und verhältnismässig beurteilte. Das Teilfahrverbot liege im öffentlichen Interesse, zumal dadurch der motorisierte Verkehr auf den besser ausgebauten Hauptverkehrsrouten kanalisiert und die Sicherheit für den verbleibenden Verkehr auf der Stationsstrasse erhöht werde.
Der zuständige Worber Gemeinderat Urs Gerber, Departement Sicherheit, zeigt sich erfreut über den Entscheid: «Es ist erfreulich, dass der Regierungsstatthalter ebenfalls der Meinung ist, dass die Verkehrsmassnahme im öffentlichen Interesse ist. Zudem schreibt er, sie sei geeignet, erforderlich und zumutbar. Das Beteiligungsforum hat diese Lösung erarbeitet und erhält dafür nun auch ein gutes Zeugnis. Das freut mich für alle Teilnehmenden. Darunter sind viele Richiger Bürgerinnen und Bürger, die zugunsten aller auf eigene Vorteile verzichtet haben. Davor habe ich grossen Respekt.»
Enttäuschung in Trimstein
Weniger erfreut sind die 301 Beschwerdeführenden aus Trimstein. David Fankhauser hält als deren Vertreter fest: «Für uns handelt es sich bei der Stationsstrasse nicht um einen Schleichweg, das ist unsere direkte Verbindung zu ‹unserem› Bahnhof. In Trimstein sind wir masslos enttäuscht.» Die Enttäuschung bezieht sich allerdings nicht nur auf das Urteil des Regierungsstatthalters, sondern vor allem auch auf das Vorgehen der Worber Behörden. Fankhauser kritisiert, dass Trimstein und die Gemeinde Münsingen beim Mitwirkungsverfahren nicht miteinbezogen worden sind. «Von einer guten nachbarschaftlichen Beziehung erwarte ich etwas anderes», erklärt er, der sich, wie die meisten Anwohnenden von Trimstein, beim Einkaufen und den täglichen Geschäften stark nach Worb orientiert. David Fankhauser ist enttäuscht, dass die Behörden nicht auf den Vorschlag eingegangen sind, für die Bewohnenden von Trimstein und Richigen ein Durchfahrtsrecht zu ermöglichen. «Das wäre die ideale Lösung gewesen», ist er überzeugt. Aktuell laufen Abklärungen, wie mit dem Entscheid des Regierungsstatthalters umgegangen werden soll.
Zum möglichen Lösungsansatz aus Trimstein äussert sich Urs Gerber aufgrund der laufenden Frist nicht und verweist auf die Begründung des Regierungsstatthalters. Die Frage, warum man die Anwohnenden aus dem Nachbardorf nicht ins Mitwirkungsverfahren miteinbezogen hat, hat er bereits in der Worber Post Nr. 11/2019 wie folgt beantwortet: ««Wir haben uns die Frage gestellt, ob Teilnehmende aus Trimstein zu einer besseren Lösung beitragen könnten. Schliesslich hatten wir auch Pendler aus Richigen in der Gruppe und deren Anliegen waren die gleichen.» Regierungsstatthalter Christoph Lerch begründet den Entscheid wie folgt: «Wir haben die vorgeschlagene Lösung der Anwohnenden aus Trimstein geprüft. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen hat, ihre angeordnete Massnahme verhältnismässig ist und sie ihren Ermessensspielraum nicht überschritten oder missbräuchlich angewendet hat. Zudem hat die Gemeinde vorgängig Workshops durchgeführt und die verschiedenen Varianten abgewogen. Der Entscheid der Gemeinde ist zusammenfassend aus Sicht des Regierungsstatthalteramtes in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, der Umweg für die Anwohnenden aus Trimstein zumutbar.»
Die Beschwerdeführenden haben nun bis am 5. August Zeit, um die Beschwerde ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Falls sie darauf verzichten, wird die Umsetzung des Fahrverbots in die Wege geleitet, sobald der Entscheid rechtskräftig ist. Ansonsten verzögert sich das Vorhaben nochmals um mehrere Monate. CK