Bezahlbarer Wohnraum war an der letzten Parlamentssitzung im Jahr Gegenstand der Diskussion. Bild: AW

Förderung von bezahlbarem Wohnraum: Die Sache mit dem Wohnen

Ohne Wohnraum kann niemand leben. Doch für Haushalte mit tieferen Einkommen wird es immer schwieriger eine passende Wohnung zu finden, die nicht mehr als 25 bis 30% ihres Einkommens ausmacht. Mit einer Motion wollen die Grünen Worb erreichen, dass auch in Worb das Augenmerk wieder vermehrt auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fällt.

Gleich drei Artikel in der Bundesverfassung befassen sich mit diesem Thema. So schreibt Artikel 41 BV vor, dass sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass Wohnungssuchende  eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. In Artikel 108 BV steht, dass sich der Bund für die Förderung von Hauseigentum und gemeinnützigem Wohnungsbau einsetzen muss. Und Artikel 109 BV hält fest, dass der Bund ermächtigt wird, «Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen» zu erlassen.
Die Realität sieht vielerorts aber anders aus, Bauland ist rar geworden, die Bodenpreise hoch, was sich wiederum in den Miet- oder Kaufpreisen niederschlägt. Auch in der Gemeinde Worb ist ein Anstieg bei den Wohnkosten zu verzeichnen. Gerade für Menschen mit mittleren oder niedrigen Einkommen wird es immer schwieriger für sich und ihre Familien eine geeignete Wohnung zu finden. Im September haben die Grünen eine Motion mit dem Titel: «Erhalt und Förderung von bezahlbarem Wohnraum in der Gemeinde Worb» eingereicht. So soll unter anderem im Worber Baureglement eine Definition von «bezahlbarem Wohnraum» verankert werden. Ebenso sollen Anreize für Investierende geschaffen werden, um günstigere Wohnungen zu fördern. Forderungen, die  nicht so schnell umgesetzt werden können, wie der Gemeinderat in seiner Stellungnahme festhält. So wurde an der vergangenen Parlamentssitzung der Antrag gestellt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Diesem Antrag wurde grossmehrheitlich zugestimmt. Zum besseren Verständnis, eine Motion fordert eine konkrete Umsetzung und ist daher verpflichtend, während ein Postulat ein unverbindlicher Prüfantrag ist. Der Stellungnahme ist auch zu entnehmen, dass das Thema im Gemeinderat und den Planungsbehörden angekommen ist. So ist in der Planungsvereinbarung zur Arealentwicklung «Rössli hü» in Richigen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum integriert. Ebenso sei für das Jahr 2026 vorgesehen den Begriff «bezahlbarer Wohnraum» zu konkretisieren. Ob eine Anpassung des Baureglements nötig sei, sowie die verbindliche Festlegung weiterer Massnahmen, bedürfe weiterer Abklärungen, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten. Demgegenüber steht die finanzielle Situation der Gemeinde Worb. So hofft man, dass durch die anhaltende Bautätigkeit gute Steuerzahlende ihren Weg in die Gemeinde finden. Gemeindepräsident Niklaus Gfeller verwies in seinem Schlusswort zur Debatte auf den harmonisierten Steuerertragsindex (HEI), der ein Mass für den durchschnittlichen Steuerertrag pro Kopf einer Gemeinde ist.  Ein Wert von 100 gilt als Durchschnitt. Während Worb aktuell einen HEI von 94,65 hat, liegen die umliegenden Gemeinden, ausser Rubigen mit 98,34, alle über dem Durchschnitt.
«Auf der Basis dieser Grösse steht die Forderung nach zusätzlichem kostengünstigen Wohnraum aus Sicht des Gemeinderates nicht im Vordergrund», so Gfeller. Damit sei das Anliegen jedoch nicht vom Tisch. In welchem Umfang die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen künftig gefördert wird, soll nun geprüft werden. AW

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