Rechtliche Grundlagen: Kinderarbeit vs. Wochen- und Ferienjobs

Ein Wochen- oder Ferienjob ist eine sinnvolle Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, das eigene Taschengeld aufzustocken. Was muss man dabei beachten? Was dürfen Jugendliche und was ist nicht erlaubt?

Von Livia Sutter und Rosanna Gentile

Ist Kinderarbeit in der Schweiz erlaubt? 
In der Schweiz ist Kinderarbeit seit dem 19. Jahrhundert verboten – doch während der Industrialisierung schufteten Kinder in Schweizer Fabriken bis zum Umfallen. Mittlerweile gibt es in der Schweiz keine Kinderarbeit mehr. Doch es werden immer wieder Fälle von Schweizer Firmen bekannt, die von Kinderarbeit im Ausland profitieren.

Unter welchen Umständen ist es dann o.k., dass Kinder arbeiten?
Man kann als Kind in der Schweiz sehr wohl gegen Bezahlung arbeiten. Bei Nebenjobs und Ferienjobs für Jugendliche gilt aber der Grundsatz, dass die Beschäftigung die Gesundheit, die Entwicklung und die Leistung in der Schule nicht beeinträchtigen darf. Ab 13 Jahren ist es erlaubt, leichte Jobs auszuüben, zum Beispiel Babysitten, Zeitung austragen usw. Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in Diskotheken, Bars, in Nachtlokalen, bei Filmvorführungen oder im Zirkus. 

Wie lange darf man arbeiten? 
Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche während der Schulzeit maximal drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche arbeiten. Jugendliche über 13 Jahren können in den Schulferien bis zu acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Aber sie dürfen nur während der Hälfte der Schulferien, und nur zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden. Wenn mehr als fünf Stunden gearbeitet wird, ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren.

Wie viel können Jugendliche bei der Arbeit verdienen? 
Durchschnittlicher Stundenlohn im Jugendjob:
13 Jahre: ca. 12–14 CHF pro Stunde  
14 Jahre: ca. 13–15 CHF pro Stunde
15 Jahre: ca. 14–16 CHF pro Stunde 
16 Jahre: ca. 15–17 CHF pro Stunde

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