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Der Wislepark bleibt ein Dauerbrenner. Bild: AW

Sportzentrum Worb AG: Wie weiter mit dem Wislepark?

Am 3. Februar 2025 haben die Mitte und die GLP eine Interpellation mit dem Titel «Sportzentrum Worb AG: Wie weiter?» eingereicht. Diesen Monat ist der Gemeinderat nun in einer Stellungnahme auf die Fragen der beiden Parteien eingegangen. Im kommenden September wird das Parlament über einen Kredit bestimmen müssen um die Liquidität des Sportzentrums zu sichern.

Die drängendsten Fragen dürften dabei sein, wie es um die Liquidität des Sportzentrums nun wirklich bestellt ist und was es für die Gemeinde als Hauptaktionärin (zur Erinnerung, die Gemeinde hält 98 % der Aktien) bedeuten würde, falls der Wislepark Konkurs gehen würde.

Die Probleme des Wisleparks haben nicht erst mit der Pandemie und der Erhöhung der Stromkosten begonnen, bereits 5 Jahre nach Eröffnung des Sportzentrums musste der Gemeindebeitrag von 400 000 Franken auf 780 000 Franken erhöht werden um den Betrieb der Badi und der Eishalle gewährleisten zu können (WoPo 08/24). Mittlerweile beläuft sich der jährliche Betrag bei 800 000 Franken. Laut Stellungnahme des Gemeinderates ist die Liquidität bis mindestens Oktober 2025 sichergestellt. Jedoch hat der Verwaltungsrat beim Gemeinderat den Antrag gestellt, einen Kredit von 500 000 Franken bereitzustellen, womit die Liquidität bis mindestens Ende März 2026 sichergestellt sein sollte. Von diesem Kredit soll der Verwaltungsrat Mittel beantragen können, sollte es knapp werden. Ein entsprechendes Geschäft werde derzeit vorbereitet und soll dem Parlament nach der Sommerpause im September zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Falle eines Konkurs müsste die Gemeinde Darlehen an die Sportzentrum Worb AG im Umfang von rund 5 Millionen Franken und Aktien im Nominalwert von ebenfalls rund 5 Millionen Franken zulasten der Erfolgsrechnung abschreiben. Ein Szenario, das auf jeden Fall abgewendet werden soll, wie der Gemeinderat in seiner Stellungnahme festhält: «Es hat wohl niemand ein Interesse daran, dass durch einen Konkurs der Sportzentrum Worb AG und fehlender Anschlusslösung der Betrieb des Sportzentrums vom einen auf den anderen Tag eingestellt werden müsste.» Trotzdem müsse die Sportzentrum Worb AG nicht um jeden Preis erhalten werden, da durchaus der Entscheid gefällt werden könne, die Rechtsform des Wisleparks zu ändern. Damit der Betrieb des Sportzentrums weitergeführt werden kann, muss eine solche Änderung geplant umgesetzt werden.

Fehlende Grundlagen
Schaut man über Worbs Grenzen hinaus zeigt sich, dass derzeit mehrere Sportzentren im Kanton Bern zu kämpfen haben. Die hohen Strom- und Betriebskosten oder ein schlechter Start in die Badesaison sind das eine, das andere sind die fehlenden rechtlichen Grundlagen zur Betriebsfinanzierung von regionalen Sportanlagen. Anders als bei wichtigen Kulturstätten gibt es für Sportzentren keinen festen Verteilschlüssel zwischen Standortgemeinde, den benachbarten Gemeinden und Kanton um die Kosten aufzuteilen. So dürfte der bereits mehrfach geäusserte Plan, die benachbarten Gemeinden in der Region, deren Sportvereine den Wislepark nutzen, an den Betriebskosten zu beteiligen, nicht durchsetzungsfähig sein. Zwar wurde im März 2024 im Grossen Rat des Kantons Bern eine Motion eingereicht, die verlangt, das Sportförderungskonzept zu revidieren und Grundlagen für die Finanzierung zu schaffen. Doch das dürfte noch auf sich warten lassen, nach aktuellem Stand wurde die Motion noch nicht behandelt. Zudem fehlen bis heute die Kriterien, die festlegen, welche Sportanlagen von regionaler Bedeutung sind. Auf allfällige Entscheide von Seiten des Kantons warten, dazu fehlt in Worb die Zeit. Für den Wislepark müssen bald langfristige Lösungen gefunden werden.

Notwendige Sanierungen
Die Anlagen des Freibades sind in die Jahre gekommen und müssen erneuert werden. Auch bei der Eishalle müssen wegen neu geltenden Normen Anpassungen an der Konstruktion vorgenommen werden. Weiter muss das Dach erneuert und die Halle baulich geschlossen werden. Des Weiteren soll die Installation einer Fotovoltaik-Anlage geprüft werden.  Um den Gesamtsanierungsbedarf und eine mögliche Etappierung der Bauarbeiten aufzuzeigen, hat der Verwaltungsrat des Sportzentrums im vergangenen Jahr ein Vorprojekt in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür belaufen sich bei 168 000 Franken und wurden nach Genehmigung durch den Gemeinderat aus der Spezialfinanzierung Freibad und Kunsteisbahn entnommen. Soll der Wislepark auch künftig ein Freibad und eine Eisbahn anbieten, müssen diese Sanierungen bald an die Hand genommen werden. Mangels Alternativen wird dafür wohl die Gemeinde aufkommen müssen. Womit man wieder bei der Frage ist, was darf ein Sportzentrum kosten? Klar ist, der Wislepark ist ein wichtiger Teil der Worber Infrastruktur, den kaum jemand missen möchte. Voraussichtlich im März 2026 wird die Worber Stimmbevölkerung über das weitere Vorgehen abstimmen. Heute, am 25. Juni wird der neue Verwaltungsrat der Sportzentrum Worb AG gewählt. Auf die Schnelle dürfen keine Wunder zu erwarten sein. Als erstes werden sich die neuen Köpfe in die Materie einarbeiten müssen. AW

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