Worber Gemeindeverfassung: Die Gemeindeverordnung soll angepasst werden

Nach über 20 Jahren Geltungsdauer soll die Verfassung der Gemeinde Worb überarbeitet und heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dafür hat der Gemeinderat eine nicht ständige Kommission eingesetzt. Voraussichtlich im November 2023 soll die Stimmbevölkerung über die Änderung der Verfassung abstimmen.

Die derzeit geltende Gemeindeverfassung wurde im Juni 1999 von der Stimmbevölkerung erlassen. Nach über 20 Jahren Laufzeit gibt es von Seiten des Gemeinderates verschiedene Anliegen, die Gemeindeverordnung anzupassen. Dazu wurde eine nicht ständige Kommission eingesetzt, um ein Grundlagenpapier zu erarbeiten, das dem Grossen Gemeinderat vorgelegt wurde. Die nicht ständige Kommission wird von Dr. Daniel Arn von der Kanzlei Recht & Governance unterstützt.

An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 20. März 2023 wurden die noch offenen Punkte diskutiert. Einer davon war die Zusammenlegung der ständigen Kommissionen GPK (Geschäftsprüfungskommission) und ASK (Aufsichtskommission). In Zeiten, in denen es immer schwieriger würde, Personal für die Kommissionsarbeit zu finden, sollte die Verschmelzung der beiden Kommissionen eine gewisse Erleichterung bringen. Gleichzeitig sollte das Führen von nur noch einer Kommission bewerkstelligen, dass die Prozesse effizienter ablaufen würden. Davon liess sich die Mehrheit des Parlaments allerdings nicht überzeugen. Wie Hans Ulrich Steinmann (SVP) in seinem Votum ausführte, steht die Befürchtung im Raum, dass bei einer Zusammenlegung zu nur noch einer Kommission wichtige Aufsichtsfunktionen vernachlässigt würden und dass eine Kluft zwischen Laienpolitikern, die die Kommissionsarbeit leiste und einer immer professioneller werdenden Gemeindeverwaltung entstehen könnte. Neu sollen künftig die Amtszeiten des Gemeindepräsidiums und des Gemeinderates auf vier Legislaturperioden, also 16 Jahre, beschränkt werden. Nicht angenommen wurde hingegen der Antrag der Bürgerlichen, der vorgesehen hätte, dass das Gemeindepräsidium auf ein Teilpensum von 50% reduziert wird.

Das Grundsatzpapier geht nun zur weiteren Geschäftsbehandlung zurück an die nicht ständige Kommission und soll voraussichtlich im November 2023 der Worber Stimmbevölkerung vorgelegt werden. AW

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