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Wattenwil liegt neu in einer Weilerzone. Bild: M. Küenzi

Worber Ortsplanung: «Es war ein Marathon»

Nach einer neunjährigen Entwicklungsphase ist die Gesamtrevision der Ortsplanung nun zustande gekommen. Bis zum Ablauf der Frist am 5. März 2022 sind keine Beschwerden eingegangen. Somit ist die Ortsplanung seit dem 18. März rechtskräftig.

Nach langer Bearbeitungszeit hat das Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) am 3. Februar 2022 der revidierten Worber Gesamtortsplanung die Bewilligung erteilt. Sämtliche erhobenen Einsprüche konnten entweder in die Ortsplanung einflies­sen oder als unbegründet abgewiesen werden.

Die Schwerpunkte der neuen Ortsplanung sind neben der Siedlungsentwicklung nach innen die Energiewende, die Verkehrswege innerhalb der Siedlungsgebiete sowie der Erhalt von Landschaft und Artenvielfalt. Des Weiteren strebt die Gemeinde Worb eine Bevölkerungszunahme von 50 Personen pro Jahr an. Statt zwei, existieren nun vier Zonenpläne, nämlich je ein Zonenplan für Siedlung, Landschaft, Naturgefahren und Gewässerraum. Das Baureglement wurde auf die Innenentwicklung angepasst und dient der Erleichterung von Aus- und Anbauten sowie der Umnutzung von Baugrund innerhalb der Siedlungen. Damit werden die Prozesse bei Bauvorhaben insgesamt vereinfacht. Zusätzlich wurden Schutzbestimmungen in das Reglement aufgenommen wie Landschaftsschutz und Landschaftsschongebiete sowie geschützte Bäume, Baumreihen und Hecken. Jedoch sind diese Gebiete teilweise durch Bund und Kanton übergeordnet festgelegt.

Ebenfalls neu ist, dass Wattenwil nun in einer Weilerzone liegt. Im Kanton Bern wird in Weilerzonen eine massvolle Entwicklung zugunsten der ortsansässigen Bevölkerung angestrebt. Bauernhäuser dürfen vollständig zum nichtlandwirtschaftlichen Wohnen oder mässig störenden Gewerbe umgenutzt werden, dabei sollen aber die Ortsbilder weitgehend erhalten bleiben. 

Gesamtrevisionen brauchen Zeit
Um auf die laufenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Zielvorstellungen angemessen reagieren zu können, müssen Ortsplanungen regelmässig angepasst werden. Empfohlen wird dazu ein Zeithorizont von zehn bis fünfzehn Jahren. Doch mit der steigenden Komplexität dieses Bereichs sei dieses Zeitfenster in den letzten zehn Jahren zu einer unrealistischen Theorie geworden. So gesehen ist es normal, dass sich eine Gesamtrevision über mehrere Jahre hinziehen kann.

Nachdem die letzte ausgearbeitete Ortsplanungsrevision 2011 an der Urne abgelehnt wurde, hat sich die Gemeinde Worb, unter anderem durch Mitwirkungsverfahren, in denen die Bevölkerung miteinbezogen wurde, neu ausgerichtet und startete 2013 einen neuen Entwicklungsprozess. Das war aber nicht der einzige Grund, warum die Gesamtrevision der Worber Ortsplanung neun Jahre beanspruchte. Auch auf nationaler Ebene ist die Raumplanung angepasst worden. Das habe zu einem Paradigmenwechsel geführt; unter anderem sollte der Zersiedelung Einhalt geboten werden. Zahlreiche Gesetzesänderungen auf Bundes- und Kantonsebene waren die Folge. Die Ämter mussten also die Gesetze und deren Vollzug in der Praxis erst erarbeiten. Die ohnehin schon hohe Komplexität einer Gesamtrevision sei dadurch erneut stark gestiegen. Da sich die Spielregeln im laufenden Prozess immer wieder verändert haben, mussten am Dossier Ortsplanung Worb mehrfach Änderungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund konnte dem Grossen Gemeinderat erst im Juni 2019 ein beschlussfähiges Dossier vorgelegt werden. «Unter diesen Voraussetzungen wurde die Gesamtrevision der Ortsplanung zu einem Marathon», so Urs Thöni, Leiter der Bauabteilung Worb. Unter normalen Umständen sollte eine Ortsplanungsrevision in drei bis vier Jahren vollzogen werden können. Auf diesen Umstand weist auch Gemeindepräsident Niklaus Gfeller, das Fehlen von verlässlichen gesetzlichen Grundlagen habe die Arbeit sehr erschwert. «Für uns ist deshalb klar, dass zukünftige Änderungen der baurechtlichen Grundordnung nur noch im Rahmen von übersichtlichen Teilortsplanungsrevisionen vorgenommen werden», so Gfeller.

In einem nächsten Schritt werden die Daten in der digitalen Karte ÖREB (Informationssystem für öffentlicherechtliche Eigentumsbeschränkungen) aufgeschaltet, so dass Eigentümerinnen alle öffentlichrechtlichen Einschränkungen einsehen können.
Mit der neuen Planungssicherheit können nun die Massnahmenblätter des Richtplans in den nächsten Jahren umgesetzt werden. AW

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