Suche
Close this search box.

ZENTRUM ALTER: Pflegende Angehörige

Betreuungsgutschriften der AHV/IV
Betreuen Sie pflegebedürftige Verwandte und sind selbst noch nicht im AHV-Alter? Dann können Sie bei der AHV-Zweigstelle Betreuungsgutschriften geltend machen. Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern den anspruchsberechtigten versicherten Personen bei der Berechnung ihrer Rente angerechnet. 

Anspruch auf die Anrechnung einer Betreuungsgutschrift haben versicherte Personen, die Verwandte pflegen, welche eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV, der Unfall- oder Militärversicherung beziehen. Als Verwandte gelten Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie Lebenspartner. Zudem muss die pflegebedürftige Person von der betreuenden Person leicht erreicht werden können, nicht mehr als 30 km von dieser wohnen. Der Anspruch ist jährlich bei der AHV-Zweigstelle geltend zu machen. 

Anstellung durch die Spitex
Wussten Sie, dass auch die Möglichkeit besteht sich über die Spitex als Pflegende Angehörige oder Pflegender Angehöriger anstellen zu lassen? Erlangen Sie fachliche Sicherheit, erhalten Sie Wertschätzung und werden Sie für Ihre Leistungen bezahlt, mitsamt Sozialversicherung. Melden Sie sich direkt bei der Spitex oberes Worblental an: Tel. 031 839 92 92.  

Haben Sie weitere Fragen zum Thema pflegende Angehörige? 
Zögern Sie nicht und rufen uns an: Zentrum Alter Worb, Fachstelle für Altersfragen: Tel. 031 839 02 48 / Anika Aeschbacher

Beitrag teilen:

Aktuelle Beiträge

Ab dem 1. Januar 2026 sollen in der Gemeinde Worb eigene Radarkontrollen durchgeführt werden. Eine Mehrheit des Parlaments hat für die Anschaffung eines eigenen Messgeräts einen Kredit von 204 000 Franken bewilligt. FDP und SVP sehen das Geschäft mit einer gewissen Skepsis.

Im Lauf dieses Jahres wurden 2 Bevölkerungsgruppen nach ihrer Zufriedenheit befragt. Während sich die ältere Generation laut den Rückmeldungen in der Gemeinde Worb wohl fühlt, scheint es bei der Kinder- und Jugendfreundlichkeit Nachholbedarf zu geben.

Am 25. November ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, seit diesem Tag wird im Kanton Bern mit einer Plakatkampagne auf häusliche Gewalt aufmerksam gemacht. Auch Worb beteiligt sich, um Betroffenen und Helfenden aus unserer Gemeinde aufzuzeigen, wo sie Unterstützung finden können. In einem Gespräch zeigen Gemeinderätin Karin Waber und Stephan Leiser, Leiter der Sozialdienste Worb, auf, dass häusliche Gewalt keine Privatangelegenheit ist.