Gemeindeordnung: Änderungen

Neben den Nationalen Vorlagen und der Sternenmatt hat das Worber Stimmvolk am 3. März auch über die Änderung der Gemeindeverfassung zu bestimmen. In der Worber Post wurde im März 2023 schon einmal darüber berichtet. Zur Erinnerung, nochmals die wichtigsten Punkte.

Nach 23 Jahren Geltungsdauer soll die aus dem Jahr 1999 stammende Gemeindeverfassung in einigen grundlegenden Punkten angepasst werden. Für das Gemeindepräsidium und Angehörige des Gemeinderates soll künftig eine Amtszeitbeschränkung von vier Legislaturperioden, also 16 Jahre, eingeführt werden. Ebenfalls neu, soll der Finanzplan vom Grossen Gemeinderat nur noch zur Kenntnis genommen werden. Da es sich beim Finanzplan um ein Planungsinstrument ohne Rechtsverbindlichkeit handelt, muss der Grosse Gemeinderat diesen nicht notwendigerweise genehmigen. Bei Einführung der aktuellen Gemeindeverfassung sei darüber diskutiert worden, verwaltungsintern die Instrumente des New Public Management einzuführen. Eine Reform aus den 1990er Jahren, die zum Ziel hatte, Verwaltungen zu modernisieren. In Worb wurde dieses Verwaltungsinstrument in den vergangenen 20 Jahren jedoch nicht umgesetzt. Deshalb wird das New Public Management aus der neuen Gemeindeordnung gestrichen.

Eine Änderung soll es auch in der Kommissionsarbeit geben. Neu sollen auch auswärtige Personen in den Kommissionen Einsitz nehmen können, wenn die betreffende Kommission interkommunale Aufgaben wahrnimmt. Daneben werden auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die «Gemeindeverfassung» soll neu «Gemeindeordnung» heissen und statt «Grosser Gemeinderat» soll die Legislative in «Parlament» umbenannt werden. AW

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