Dringlich, dringlich …

Die Geschäftsordnung des Gros­sen Gemeinderats (bald wohl: des Parlaments) sieht in Art. 53 vor, dass Motionen, Postulate und Interpellationen als dringlich bezeichnet werden können. Diese müssen am Sitzungstag bis 14.00 Uhr beim Ratssekretariat eingereicht werden und zu Beginn der Sitzung – noch vor den anderen Geschäften, die ja oft auch dringlich sind – behandelt werden. Das führt dazu, dass die Ratsmitglieder beim Eintreffen im Sitzungssaal von solchen angeblich dringlichen parlamentarischen Vorstössen überrumpelt werden. Zeit, um diese zu studieren oder in der Fraktion zu besprechen, gibt es nicht. Aus dem hohlen Bauch heraus wird dann über die Dringlichkeit, aber oft auch schon über den Vorstoss selber diskutiert. Und auch der Gemeinderat muss aus dem Stegreif antworten. Bei dieser Hauruckübung geht immer wertvolle Ratszeit verloren. Wenn dann der Vorstoss als dringlich erklärt wird, muss er an der nächsten Sitzung traktandiert werden. Damit wird der Gemeinderat und die Verwaltung gezwungen, unter zeitlichem Druck den Vorstoss zu bearbeiten.

In letzter Zeit ist es bei den gros­sen Fraktionen Mode geworden, dass sie mit der Dringlichkeit locker umgehen und Vorstösse unnötigerweise als dringlich erklären: so beispielsweise wegen der Sternenmatt (SP/Grüne 2020), der neuen Tagesschule beim Schulhaus Zentrum (FDP 2021) oder als neuestem «dringlichen» parlamentarischen Streich die dringliche Motion wegen der Sanierung der Rüttihubelstrasse (SVP 2023) – als ob es bei der sanierungsbedürftigen Strasse um einige Wochen mehr oder weniger darauf ankäme. Bei genauerem Hinsehen kann man feststellen, dass kaum je Dringlichkeit besteht und dringliche Vorstösse auch auf dem ordentlichen Weg hätten, eingereicht und behandelt werden können. Oft ist mehr PR und Wichtigtuerei im Spiel. Die Fraktionen täten gut daran, mit der Dringlichkeit Zurückhaltung zu üben, und das Parlament sollte nicht mehr jeden angeblich dringlichen Vorstoss durchwinken.

Jorio Marco

Marco Jorio,
Mitglied GGR

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