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Stromgesetz ermöglicht lokale Lösungen

Lokale Gemeinschaften, die auf lokale Wertschöpfung setzen, spielen eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung und dem Wohlstand unserer Region. Ein Beispiel dafür sind Quartierstromlösungen, die durch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien gefördert werden. Hier sind einige Aspekte, die verdeutlichen, wie solche Gemeinschaftsinitiativen die lokale Wertschöpfung steigern:

Dezentrale Energieerzeugung: 
Quartierstromlösungen ermögli­chen es, Energie direkt vor Ort zu produzieren. Durch Photovoltaikanlagen auf Dächern, kleine Windkraftanlagen oder Biomassekraftwerke können Gemeinden ihren eigenen Strom erzeugen. Dies reduziert die Abhängigkeit von zentralen Energieversorgern und stärkt die lokale Wirtschaft.
Förderung erneuerbarer Energien: Das Bundesgesetz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energiequellen wie Sonne und Wind. Quartierstromlösungen nutzen diese Ressourcen effizient und tragen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.

Wertschöpfungskette vor Ort: 
Lokale Energieprojekte schaffen Arbeitsplätze in der Region. Von der Installation und Wartung der Anlagen bis zur Vermarktung des erzeugten Stroms entstehen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten.

Partizipation der Bürger: Quartierstromlösungen basieren oft auf dem Prinzip der Bürgerbeteiligung. Anwohnerinnen und Anwohner können sich finanziell beteiligen und haben ein Mitspracherecht. Dies stärkt das Gemeinschaftsgefühl und das Verantwortungsbewusstsein für die eigene Energieversorgung.

Innovation und Technologie: Lokale Gemeinschaften sind oft Vorreiter bei der Nutzung neuer Technologien. Durch Quartierstromlösungen können innovative Ansätze wie intelligente Netze (Smart Grids) oder dezentrale Energiespeicher umgesetzt werden.

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fördert die Entwicklung von Quartierstromlösungen und stärkt damit die lokale Wertschöpfung. Es ist ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung für die Gemeinden in der Schweiz

Die Parolen der GLP für die Abstimmung vom 9. Juni 2024:
Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien;
Nein zur Kostenbremse-Initiative;
Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative;
Nein zur Anti-Impf-Initiative (Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»)

Michael Mathys, 
Vorstand GLP,

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